So vergleichen Sie zwei Packungen
- Tragen Sie bei Angebot A den Preis und den Inhalt laut Etikett ein, zum Beispiel 500 g. Bei Mehrfachpackungen wie 4 × 150 g geben Sie die Anzahl 4 und den Inhalt 150 g ein.
- Tragen Sie bei Angebot B die zweite Packung ein. Gramm und Kilogramm dürfen Sie mischen, der Rechner rechnet alles auf 1 kg um.
- Das Ergebnis zeigt beide Grundpreise und um wie viel Prozent das günstigere Angebot billiger ist.
Ersparnis in % = (höherer − niedrigerer Grundpreis) ÷ höherer Grundpreis × 100
Beispiel 1 (Kaffee): 500 g für 6,49 € oder 1 kg für 11,99 €.
6,49 € ÷ 0,5 kg = 12,98 € pro kg. 11,99 € ÷ 1 kg = 11,99 € pro kg. Die große Packung spart 0,99 € pro kg, das sind 0,99 ÷ 12,98 = 7,6 %.
Beispiel 2 (Joghurt im Mehrfachpack): 4 × 150 g für 1,49 € oder ein 500-g-Becher für 1,19 €.
4 × 150 g = 600 g, 1,49 € ÷ 0,6 kg = 2,48 € pro kg. 1,19 € ÷ 0,5 kg = 2,38 € pro kg. Hier ist der große Becher um 4,2 % günstiger, obwohl der Viererpack mehr Inhalt hat.
Was der Grundpreis laut Gesetz ist
Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Händler, bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche neben dem Gesamtpreis den Grundpreis anzugeben. Seit der Neufassung 2022 gilt für Fertigpackungen als Mengeneinheit immer 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter. Die Angabe pro 100 g oder 100 ml ist nur noch bei loser Ware erlaubt, etwa an der Käsetheke. Ausnahmen gibt es unter anderem für Packungen unter 10 g oder 10 ml.
Umrechnungsfaktoren auf 1 kg
| Packungsgröße | Faktor für 1 kg | Grundpreis bei 1,99 € |
|---|---|---|
| 100 g | × 10 | 19,90 € |
| 125 g | × 8 | 15,92 € |
| 150 g | × 6,667 | 13,27 € |
| 200 g | × 5 | 9,95 € |
| 250 g | × 4 | 7,96 € |
| 400 g | × 2,5 | 4,98 € |
| 500 g | × 2 | 3,98 € |
| 750 g | × 1,333 | 2,65 € |
| 1.000 g | × 1 | 1,99 € |
Preis × Faktor = Preis pro Kilogramm. Für Milliliter und Liter gelten dieselben Faktoren.
Versteckte Preiserhöhung erkennen
Bleibt der Preis gleich, aber der Inhalt schrumpft, steigt der Grundpreis. Ein Produkt, das von 250 g auf 200 g verkleinert wird und weiter 2,49 € kostet, steigt von 9,96 € auf 12,45 € pro kg, also um 25 %. Die Verbraucherzentralen sammeln solche Fälle als „Mogelpackung“. Der Grundpreis auf dem Regalschild ist der schnellste Weg, sie zu erkennen.